Die Auswirkungen der Coronapandemie auf die Aktivitäten der Stockschützen im TSV Neubiberg.
Im Zusammenhang mit der CORONA-Pandemie bitten wir folgendes zu beachten!
Ab dem 03.04.2022 tritt die 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft.
Diese Neufassung der Verordnung sieht für den Sport in Bayern zunächst keine Corona bedingten Einschränkungen mehr vor.
Dennoch empfiehlt die Bayerische Staatsregierung b. a. w. in Eigenverantwortung der Institutionen an den
bewährten Schutz- und Hygienemaßnahmen festzuhalten.
Dieser Empfehlung folgend, hat die Gemeinde Neubiberg für den Zutritt zu allen öffentlichen Gebäuden im Gemeindebereich
b. a. w. die Beibehaltung der Maskenpflicht angeordnet.
In Anlehnung an die o. a. Empfehlung / Anordnung, hat sich auch die Vorstandschaft und der Vereinsrat des TSV dafür
ausgesprochen, zunächst bis zum 30.04.2022 an der Vorgabe zum Tragen einer Maske im Indoor-Bereich festzuhalten.
Das bedeutet, dass ab 03.04.2022 außer bei der unmittelbaren Sportausübung von allen in der Halle anwesenden Personen
ab dem 6. Lebensjahr, mindestens eine medizinische Maske zu tragen ist.
Die Abteilung Stockschützen hat sich verpflichtet die Abstands+Hygiene Regeln einzuhalten .
Die Spielgeräte Stöcke / Platten / Griffe werden regelmäßig desinfekziert
Der Vorstand bittet um entsprechende Handlungsweise und bedankt sich für das Verständnis!
ALLE ANORDNUNGEN SIND AUFGEHOBEN